Vertragsbedingungen
Die Pflege und Behandlung kranker Menschen und der Aufenthalt in einer neuen Umgebung erfordern gegenseitige Rücksichtnahme. Die Hausordnung weist Sie auf wesentliche Verhaltensregeln hin.
1. Kranke, Begleitpersonen und Besucher sind verpflichtet, die Anordnung der Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltung zu beachten.
2. Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Voraussetzungen für Ihre Behandlung in unserem Krankenhaus. Die ausgewiesenen Besuchszeiten sind einzuhalten. Wir bitten ebenfalls um Einhaltung der Essenszeiten.
3. Bitte behalten Sie nur Sachen auf dem Krankenzimmer, die Sie unbedingt benötigen. Geld und Wertsachen können in der Kasse gegen Empfangsbestätigung (max. bis 1500 Euro) in Verwahrung gegeben werden oder sind im Schließfach Ihres Schrankes zu verwahren. Für nicht ordnungsgemäß gesichertes Geld, für Wertsachen, Garderobe der Besucher und auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge übernehmen wir keine Haftung.
4. Während der Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) und den angegebenen Ruhezeiten ist erhöhte Rücksichtname geboten. Zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter werden die Haustüren in den Sommermonaten von 22.00 bis 6.00 Uhr und im Winterhalbjahr von 20.00 bis 6.00 Uhr geschlossen gehalten. Bitte benutzen Sie dann den Haupteingang über das Foyer Neubau Innere Medizin.
5. Patienten halten sich grundsätzlich in ihren Krankenzimmern auf. Mit ärztlicher Erlaubnis können die Patienten auch die Parkanlagen aufsuchen. Bei jedem Verlassen der Station wird um ordnungsgemäße Bekleidung gebeten. Bitte melden Sie sich in jedem Fall bei der Stationsschwester ab.
6. Patienten, die das Krankenhaus vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des Arztes.
7. Die Krankenhauseinrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen, wie Aufzüge, andere Transporteinrichtungen, Sprech- und Rufanlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt weden. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Beschädigungen an Krankenhauseinrichtungen ist der Verursacher schadenersatzpflichtig.
8. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind mit Rücksicht auf die anderen Patienten zu benutzen.
9. Technische Geräte dürfen nicht mit in das Krankenhaus gebracht werden. Eine Ausnahme bilden Geräte für Zwecke der Körperpflege. Für diese Geräte wird keine Haftung übernommen. Das Krankenhaus kann den Betrieb untersagen.
10. Das Rauchen innerhalb der Gebäude ist grundsätzlich untersagt. Im Gelände ist Rauchen nur an den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Diese Regelungen gelten ebenfalls für E-Zigaretten und E-Shishas.
11. Alkoholgenuss sollten Sie mit Ihrem zuständigen Arzt absprechen, da eine laufende Therapie ungünstig beeinflusst werden kann.
12. Krankenhausbegleitpersonen, Ambulanzpatienten und Besuchern ist der Aufenthalt in den Räumen des Krankenhauspersonals sowie in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen nicht gestattet.
13. Fundsachen, zurückgelassene Sachen sind der Abteilungsschwester /Pfleger oder der Verwaltung zu übergeben.
14. In der Klinik bzw. auf dem gesamten Krankenhausgelände ist nicht gestattet:
- sich mit Schuhen oder Oberkleidern auf das Krankenhausbett zu legen oder es als Sitzgelegenheit zu benutzen
- Abfälle in die Toilette zu werfen
- Tiere in die Gebäude mitzubringen für das Krankenhausgelände gilt die Satzung zur Tierhaltung der Stadt Chemnitz
- ohne Erlaubnis der Verwaltung ein Gewerbe zu betreiben
- sich wirtschaftlich zu betätigen oder für politische und weltanschauliche Ziele zu werben oder zu sammeln
- um Geld oder Geldwert zu spielen
15. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung können Kranke und Begleitpersonen aus dem Krankenhaus verwiesen werden. Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
(Stand: 07.04.2017)