Aufnahme / Entlassung
Patientenaufnahme
0371 832 1321
0371 832 1324
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
06:45 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
06:45 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Krankenhausaufnahme ist mit einigen Fragen an Sie verbunden, wofür wir um Verständnis bitten. Die Ärzte und das Pflegepersonal benötigen vorab verschiedene Informationen, um Sie bestmöglich behandeln zu können. Und auch die Mitarbeiter der Patientenverwaltung sind auf Ihre Angaben angewiesen.
Bringen Sie bitte Krankenversichertenkarte, Einweisungsschein Ihres Hausarztes und Personalausweis mit. Sie erhalten an der Aufnahme einen Behandlungsvertrag, eine Information zu den Pflegekostentarifen sowie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihren stationären Aufenthalt für Ihren Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber verpflichtet gesetzlich versicherte Patienten bei einem Krankenhausaufenthalt zu einer Zuzahlung von 10,00 € pro Tag für jedoch längstens 28 Tage pro Kalenderjahr, wobei Aufnahme- und Entlassungstag als jeweils ein Tag zählen. Diesen Betrag leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter.
Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder bis zu 18 Jahren und von Zuzahlung befreite Personen. Wir bitten Sie, diesen Betrag am Tag Ihrer Entlassung in der Patientenaufnahme zu entrichten. Sie können bar oder mit EC-Karte bezahlen. Sie erhalten eine Quittung, die Ihnen bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt innerhalb des gleichen Jahres als Nachweis dient. Heben Sie diese Quittung gut auf.
Auch über mögliche Wahlleistungen informieren wir Sie gern.
Entlassung aus dem Krankenhaus
Über den richtigen Zeitpunkt für Ihre Entlassung entscheidet der Arzt, zudem führt er ein Abschlussgespräch mit Ihnen. Sollten Sie das Krankenhaus gegen den Rat des Arztes verlassen, tragen Sie die Verantwortung und das Risiko für Ihr Handeln. Der Arzt übernimmt somit keine Haftung für eventuelle Folgen.
Wird von Seiten des Arztes entschieden, dass Sie das Krankenhaus verlassen dürfen, schreibt er einen Entlassungsbericht. Den Entlassungsbrief erhalten Sie oder Ihr behandelnder Arzt bei der Entlassung. Noch ausstehende Befunde, die bei Entlassung z.B. noch nicht vorliegen, werden an den behandelnden niedergelassenen Arzt nachgesandt.