Lieferkettensorgfaltspflicht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.
• die
Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit,
• das
Einrichten eines Risikomanagements,
• das
Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen,
• die
Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung,
• die
Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
• das
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
• die
Einrichtung von Beschwerdeverfahren und
• die
Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Wir veröffentlichen jährlich einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten auf unserer Homepage. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres veröffentlicht, erstmals in 2025.
Falk Wagner
Menschenrechtsbeauftragter
Grundsatzerklärung
Meldung von Risiken und Verstößen
Allen Beschäftigten des Konzerns DRK Gemeinnützige Krankenhaus GmbH Sachsen, unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie extern Beteiligten steht folgender Ansprechpartner für etwaige Risiken und Verstöße gegen unsere Grundsätze oder gesetzliche Regulierungen zur Verfügung: