Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgebersystem gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Integrität, Transparenz sowie die Einhaltung gesetzlicher und interner Regelungen haben im DRK-Krankenhaus einen hohen Stellenwert.
Mitarbeitende sowie externe Personen (z. B. Dienstleister, Patienten, Angehörige oder Geschäftspartner) haben die Möglichkeit, über die nachstehenden Meldewege Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder sonstige Regelungen zu geben.
Das Hinweisgebersystem dient dazu, Risiken und Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, aufzuklären und Schaden von Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden sowie der Einrichtung abzuwenden.
Kontakt
Interne
Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Compliance
Ansprechpartner
Franziska Korch
+49 (0) 371 832 - 1005
Anschrift
DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein
Compliance
Unritzstrasse 23, 09117 Chemnitz
Weitere Meldewege
Hinweise können mündlich oder schriftlich erfolgen. Auf Wunsch kann auch ein persönliches Gespräch vereinbart werden. Eingehende Meldungen werden vertraulich behandelt. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Die Mitteilung von Kontaktdaten kann die Kommunikation sowie die zügige Aufklärung des Hinweises erleichtern. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind vor Benachteiligungen und Repressalien im Zusammenhang mit einer rechtmäßigen Meldung geschützt. Unabhängig von einer internen Meldung besteht die Möglichkeit, Hinweise an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zu richten.


